AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung

 

Veranstaltungen

  • 90er-Party am 16.08.2024 in der Ton-Gruben® Event-Location Aga

  • Familiennachmittag am 17.08.2024 in der Ton-Gruben® Event-Location Aga

  • Open-Air-Live-Konzert am 17.08.2024 von Linda Feller und Truck Stop in der Ton-Gruben® Event-Location Aga

Veranstalter

Adelheid Meißner GmbH, Gera

 

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für obenstehende Veranstaltung, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite oder auf der Veranstaltungsseite

www.ton-gruben.com

1.3. Zur Bezeichnung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie anderen Personen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit grundsätzlich die männliche Form („Teilnehmer“), oder die Pluralform („Teilnehmer“ etc.) verwendet. Diese Bezeichnungen beziehen sich jeweils auf Personen allen Geschlechts bzw. die Singularform.

 

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über die Konferenz Management Plattform des Veranstalters oder persönlich am Veranstaltungsort möglich.

2.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Anmeldung abschließen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.

2.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern in Textform via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Textformklausel. 

2.4. Nach Eingang der Bestellung werden die Einzelheiten der Bestellung in einer E-Mail bestätigt. Die Zustellung des Tickets erfolgt in einer separaten E-Mail. Wenn mehrere Tickets bestellt wurden, werden alle Tickets in einer E-Mail gesammelt zugestellt. Die Zustellung erfolgt innerhalb von 24 Stunden als PDF.

2.5. Der Einlass erfolgt bei Vorlage der PDF elektronisch oder in Papierform.

2.6. Ein Kartenversand ist nicht möglich.

 

3. Preise

3.1. Der in der Teilnahmebescheinigung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.

3.2. Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.

3.3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Studenten, Mitglieder bestimmter Organisationen, Nachbarschaft usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Studentenausweis, Bestätigung der Universität, Angabe der Mitgliedsnummer, Personalausweis) zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung, bzw. am Einlass erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss zu Beginn der Veranstaltung vom Teilnehmer die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit er zutrittsberechtigt ist.

 

4. Zahlung

4.1 Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig.

4.2.  Zahlung per Kreditkarte:
Bei der Zahlung per Kreditkarte (MasterCard, Visa) wird der Teilnehmer beim Zahlungsprozess aufgefordert die Kreditkartendaten einzugeben.

Das zugehörige Kreditkartenkonto wird in der Folgezeit in Höhe des Ticketbetrags belastet.

4.3.  Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos,), hat der Teilnehmer jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter.

Bei einem ungerechtfertigten Chargeback (Rückbelastung) der Kreditkarte werden Bearbeitungskosten in Höhe von 40,00 EUR berechnet.

Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt. 

 

5. Kartenrücknahme

Die Rücknahme verkaufter Karten ist ausgeschlossen.

 

6. Kein Widerrufsrecht für Ticketkäufe

Ein Widerrufsrecht für Verbraucherinnen besteht nicht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigung, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).

Die Bestellung von Tickets ist eine auf einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigung Erklärung, für die ein spezifischer Termin/Zeitraum vorgesehen ist. Für Festival- und Konzerttickets besteht kein Widerrufsrecht.
Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet Bezahlung der bestellten Tickets.

 

7. Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs von Tickets

Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als zu dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit und der Veranstalter ist zum Einzug dieser Eintrittskarte ohne Erstattung des Eintrittspreises berechtigt.

 

8. Leistungen

8.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen den Angaben auf der Veranstaltungswebseite, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Bei Widersprüchen und in jedem Fall ist die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung ausschlaggebend.

8.2. Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden.

8.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen einen vergleichbaren Ersatz-Act zu stellen. Über die jeweiligen Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert.

8.4. Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten, es sei denn, Leistungen dieser Art sind in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt. Nimmt ein Vertragspartner ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

 

9. Einlass- und Taschenkontrollen

Der Veranstalter beziehungsweise die vom Veranstalter beauftragten Dritten sind berechtigt, aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchzuführen. Diese umfassen das Recht, Personen zu untersuchen und zu durchleuchten, sowie Sichtkontrollen der in Taschen, Rucksäcken oder ähnlichen Behältnissen mitgeführten Gegenstände durchzuführen.

Mit dem Ticketkauf erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Maßnahmen einverstanden. Die Nichtbeachtung oder Verweigerung haben einen Verweis vom Gelände oder die Verweigerung des Zutritts zur Folge. Gleiches gilt bei Auffinden von gefährlichen oder verbotenen Gegenständen. Als gefährliche oder verbotene Gegenstände gelten alle Hieb- und Stichwaffen, Messer, Scheren, sowie lange spitze oder scharfe Gegenstände sowie Schusswaffen, Spraydosen, Glasflaschen oder sonstige Gegenstände deren Benutzung schwere körperliche Verletzungen verursachen können.

Will der Besucher das Gelände betreten, ist er verpflichtet die gefährlichen oder verbotenen Gegenstände beim Sicherheitspersonal abzugeben. Das Sicherheitspersonal ist nicht verpflichtet die Gegenstände aufzubewahren.

Der Veranstalter macht die Kontrolle zur Bedingung seiner vertraglichen Leistungspflicht. Darf der Zutritt verweigert werden, sind Ersatzansprüche auf die Erstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte beschränkt.

 

10. Allgemeine Hausordnung

Mit dem Betreten des Konzertgeländes akzeptieren die Teilnehmer die Geltung der allgemeinen Hausordnung. Das Konzertgelände umfasst Veranstaltungsflächen, Parkflächen, Campingflächen und Wohnmobilflächen sowie angrenzende oder in der Nähe liegende Flächen, der Veranstalter z.B. für den Einlass nutzt.

  • Veranstaltungsflächen umfassen die Flächen eines Festivalgeländes, die für die Durchführung des offiziellen Bühnenprogramms genutzt werden, sowie daran angrenzende Flächen, die z.B. für den VIP-Bereich benutzt werden, sind mit einem Zaun umfriedet.
  • Parkflächen umfassen alle Flächen, die für das Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden dürfen, einschließlich der auf diesen Flächen befindlichen Wege.
  • Campingflächen umfassen alle Flächen, die für Camping oder VIP-Camping sowie für Resort-/ Komfortcamping genutzt werden dürfen, einschließlich der auf diesen Flächen befindlichen Wege.
  • Wohnmobilflächen umfassen alle Flächen, die für das Abstellen von und das Übernachten in Kraftfahrzeugen genutzt werden dürfen, einschließlich der auf diesen Flächen befindlichen Wege.

Mit dem Betreten der jeweiligen Flächen des Geländes akzeptiert der Teinehmer die Geltung der jeweiligen besonderen Hausordnung für die jeweiligen Flächen, die ergänzend zur allgemeinen Hausordnung gelten bzw. speziellere Bestimmungen zur allgemeinen Hausordnung treffen.

10.1. Anordnungen des Ordnungsdienstes

Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist jederzeit Folge zu leisten.

10.2. Kein Eintritt für auffällige Teinehmer

Offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige Teilnehmer haben auch mit einer Eintrittskarte keinen Anspruch auf Zutritt zum Konzertgelände. Der Einschätzung und den Anweisungen des Ordnungsdienstpersonals ist Folge zu leisten.

10.3. Fluchtwege

Fluchtwege und Treppen dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.

10.4. Keine Tiere

Auf dem Veranstaltungsgelände ist es nicht gestattet, Tiere mit sich zu führen.

10.5. Umgang mit Abfällen

Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Mülltonnen und -container zu entsorgen.

10.6. Nutzung der Toiletten

Urinieren und defäkieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.

10.7. Vandalismus

Mutwillige Beschädigungen (inkl. erheblicher und nicht nur vorübergehende Veränderungen des Erscheinungsbildes, z.B. durch Graffitis) jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden von der Veranstalterin zur Anzeige gebracht.

10.8. Verbot des Betretens bestimmter Flächen

Das Betreten von Wallanlagen, das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten, Mülltonnen, Müllcontainer und anderen Infrastruktureinrichtungen ist verboten.

10.9. Aufenthalt ohne Berechtigung auf dem Konzertgelände

Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Konzertgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.

10.10. Gebot der Rücksichtnahme / Verbot rassistischer, verfassungsfeindlicher und sonstiger erkennbar rechtswidriger Äußerungen sowie entsprechender Bekleidung, Abzeichen, Fahnen etc.

Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Teilnehmer zu üben.

Die Kundgabe beleidigender, sexistischer, rassistischer, verfassungsfeindlicher und erkennbar rechtswidriger Äußerungen sowie das Tragen von Bekleidung und Abzeichen mit beleidigenden, sexistischen, rassistischen, verfassungsfeindlichen und erkennbar rechtswidrigen Äußerungen und Symbolen (einschließlich Symbolen von und erkennbarer Bezugnahmen auf verfassungsfeindliche Organisationen) sowie das Aufstellen und Mitführen entsprechender Plakate, Banner, Fahnen etc. ist untersagt.

 

11. Absage der Veranstaltung 

11.1. Aus dringlichen Gründen kann der Veranstalter mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme. 

11.2. Im Fall der Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurück. Daneben angefallene Kosten des Teilnehmers werden nicht erstattet.

 

12. Höhere Gewalt

Ist der Besucher an er Teilnahme an der Veranstaltung aus Gründen gehindert, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind (höhere Gewalt) oder die nicht vorhersehbar sind oder durch zumutbaren Aufwand des Veranstalters hätten abgewandt werden können, wird der Veranstalter von seiner Leistungsverpflichtung frei. Als höhere Gewalt gelten zum Beispiel rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen wie Sperrungen infolge von Terrorwarnungen etc. Von dieser Regelung erfasst ist auch der Fall, dass eine Veranstaltung infolge von technischen Störungen, die nicht vorhersehbar waren und nicht durch zumutbare Maßnahmen zu beheben bzw. gegen diese Vorsorge zu treffen war, ausfällt.
Den betroffenen Teilnehmer stehen in diesem Fall auch keine Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüche gegen den Veranstalter zu.

 

13. Urheber- und andere Rechte

13.1. Die Informationen auf der Website und ausgegebene Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

13.2. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet. 

 

14. Bildmaterial/Fotografien

Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.

 

15. Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen

15.1. Der Veranstalter haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.

15.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

15.3. Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

15.4. Das Recht der Teilnehmer, sich wegen einer nicht vom Veranstalter zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.

15.5. Soweit die Haftung vom Veranstalter nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

15.6. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

 

16. Schlussbestimmungen

16.1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtstand ist Gera. Dies gilt nicht, wenn der Kartenerwerber Verbraucher ist.

16.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages. 

16.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters Aga/Gera.

 

Anreise der Gäste, Parken, Abschleppen

Gäste sind für ihre Anreise zu einer Veranstaltung selbst verantwortlich und parken ihre Kfz auf eigene Gefahr. Kfz dürfen nur auf als solche ausgewiesenen Parkflächen oder -plätzen abgestellt werden; diese können gebührenpflichtig sein. Wildes Parken ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht.

Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Camping- und/oder Wohnmobilplatzes. Eine Zuteilung von Park-, Camping- und Wohnmobilplätzen erfolgt durch den Ordnungsdienst. Flucht- und Rettungswege sind zu jeder Zeit freizuhalten.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei den als Parkplätzen ausgewiesenen Flächen teilweise um Wiesen- und/oder Ackerflächen handelt. Die Befahrbarkeit dieser Flächen kann wetterbedingt erschwert/eingeschränkt sein.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Abschleppen von Fahrzeugen durch Dritte.